Information für Mitglieder des Fördervereins Eisplatz Lindenberg e.V.

 

Betroffener:

Vereinsmitglieder

 

Verantwortlicher:

Förderverein Kunsteisstadion Lindenberg e.V.

Austraße 40
88161 Lindenberg

 

Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung des vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisses sowie der berechtigten Interessen. Die Rechtsgrundlage ergibt aus DSGVO Art. 6 Abs. 1 Lit. b sowie Art. 6 Abs. 1 Lit f.

Das berechtigte Interesse: Der Förderverein nutzt die Adressen und auch E-Mailadressen um seine Mitglieder in regelmäßigen Abständen über die Verläufe und aktuelle Gegebenheiten rund um das Kunsteisstadion Lindenberg zu informieren.

 

Kategorien der personenbezogenen Daten:

  • Anschrift
  • Name
  • E-Mailadresse
  • Telefonnummer
  • Geburtsdatum

 

Kategorien von Empfängern:

Personenbezogene Daten werden an die Bank zum Einzug der Mitgliedbeiträge und auch an den Steuerberater übermittelt. Ein Datentransfer in ein Drittland findet nicht statt.

 

Dauer der Speicherung:

Gemäß den gesetzlichen Verpflichtung werden die Daten nach 10 Jahren nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.

Es bestehet das Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit.

Wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, bestehet das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Es besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

 

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich, die betroffene Person ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Werden die Daten nicht bereitgestellt, können die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Ggf. führt die zur Kündigung des Vertrages.

 

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.

 

 

Lindenberg, 01.01.2021